Allgemeines Strafrecht
Unter allgemeinem Strafrecht verstehen man die Verteidigung in Strafsachen, die nciht durch besondere Tatbestände gekennzeichnet sind. Zum Beispiel Eigentumsdelikte wie Diebstahl oder Betrug. Körperverletzungsdelikte außer Mord.
Wirtschaftstrafrecht und Steuerstrafrecht
Betäubungsmittelstrafrecht
Kapitalstrafrecht
Verkehrsstrafrecht
Strafvollzugsrecht
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